Wolfgang Rudolph, der Computerclub2 und die Grundrechte

Wem seine Daten lieb sind, insbesondere seine Bankdaten, der sollte mal wieder eine unterstützenswerte ePetition mitzeichnen:

Bankenwesen – Keine verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten

Darin geht es, laut Petitionstext, um folgendes:

SWIFT: Der Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass Bankdaten nicht verdachtsunabhängig an Behörden anderer Staaten weitergegeben werden.

Begründung

In Deutschland bestehen klare Grenzen bei der Informationserhebung und Nutzung von Telekommunikations- und Bankdaten. Es ist daher nicht einzusehen, warum Bankdaten von Bundesbürgern über den Umweg eines Privatunternehmens dritten Staaten, insbesondere den USA, zu Verfügung gestellt werden sollten, in denen diese strengen Standards nicht gelten bzw. nicht kontrollierbar sind.
Die Begründung „Terrorabwehr“ ist zu allgemein gehalten, als dass sie einen so massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger rechtfertigen könnte. Die verdachtsunabhängige Übermittlung privater Daten sollte daher unterbleiben.

Über SWIFT werden sämtliche Transaktionen von Banken abgewickelt, also Überweisungen, Daueraufträge, Abbuchungen mit EC- oder Kreditkarte, etc. Das heißt, daß mit der Weitergabe dieser Daten, von jedem EU-Bürger ein ausführliches Profil über seine Finanztransaktionen erstellt werden kann. Und eben diese Daten werden seit dem 11. September unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terror in die USA übermittelt. Das ist umso schlimmer, weil die USA keine vergleichbaren Datenschutzrichtlinien haben. Insbesondere bewahren die USA die Daten unverhältnismäßig lange auf. Teilweise über Zeiträume von 50 Jahren. Und niemand kann sagen, wie diese Daten dort miteinander verknüpft werden.

Also: Zeichne mit!

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2 thoughts on “Wolfgang Rudolph, der Computerclub2 und die Grundrechte

  1. Danke für diesen Artikel.Wobei allerdings anzumerken ist, dass das was im österreichischen Justizministerium passiert ist ebenso in beliebigen anderen Firmen passiert, nämlich Netzfilterung anhand von irgendwelchen Sperrlisten. Davon leben einige Firmen die diese Dienste anbieten. Und als “Opfer” dieser Filterei platzt einem dann schon mal der Kragen wenn z.B. irgendwelche sachdienlichen Hinweise zu Computerproblemen dann als “Pornographie” geblockt sind. 🙂

    Sind wir froh, dass es die Rentner gibt die auf die aktuelle katastrophale Lage im Staat aufmerksam machen. Auf der einen Seite Gerhart Baum der die Grundrechte im Auge behält, auf der anderen Seite aber auch pensionierte Politiker wie Albrecht Müller oder Wolfgang Lieb von den NachDenkSeiten, die täglich den Blick auf die politische Meinungsbildung und die Propagandamaschinerie schärfen.

    Was die Grundrechte angeht: Als ich 1977 die Mittlere Reife elrangte bekam ich ein Taschenbuch “Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland” geschenkt. Wenn ich das gegen die aktuelle Version halte, dann sieht man sehr schön, wie krass diverse Dinge mittlerweile sich verändert haben. Ist so ähnlich wie der Frosch im Kochtopf der sofort raushüpfen würde wenn man ihn in heißes Wasser wirft, aber locker gekocht wird, wenn man die Temperatur nur langsam, aber stetig erhöht.

  2. Ja, das Grundgesetz hab ich auch in der Schule bekommen und habe es sogar immer in Griffweite liegen im Buecherregal.

    Was die Sperrung in Oesterreich angeht: es mag sein, dass es bloss ein Versehen war und die Filtersoftware aufgrund von irgendwelchen definierten Regeln zugeschlagen hat. Es mag aber auch nur ein vorgeschobener Grund sein.

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